Privatpraxis Dr. med. Karl-Dieter Hölz

Goldimplantation bei Fuß- und Sprunggelenksarthrose in Stuttgart

Wenn Gehen, Stehen oder das Abrollen des Fußes zunehmend schmerzt: Eine weitere ambulante Behandlungsoption persönlich prüfen lassen

Persönlich für Sie da

Liebe Patientin, lieber Patient,

Schmerzen an Fuß oder Sprunggelenk können die persönliche Bewegungsfreiheit erheblich einschränken. Wenn jeder Schritt, längeres Stehen oder bereits das Abrollen des Fußes Beschwerden verursacht, entsteht verständlicherweise der Wunsch nach weiteren Behandlungsmöglichkeiten.

Mit der Goldimplantation steht ein ambulantes Verfahren zur Verfügung, das bei ausgewählten chronischen Gelenkbeschwerden als weitere Behandlungsoption geprüft werden kann. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen verständlich und transparent zeigen, wie die Methode durchgeführt wird, welche Möglichkeiten mit ihr verbunden sein können und wo ihre Grenzen liegen.

Fuß und Sprunggelenk bestehen aus zahlreichen Gelenken, Knochen, Bändern und Sehnen. Deshalb ist zunächst genau zu klären, woher die Beschwerden kommen und welches Gelenk tatsächlich betroffen ist.

Ob eine Goldimplantation für Sie persönlich infrage kommt oder ob eine andere konservative beziehungsweise operative Behandlung geeigneter ist, lässt sich erst nach einem ärztlichen Gespräch, einer Untersuchung und der Beurteilung Ihrer Befunde entscheiden.

Mein Anliegen ist eine ehrliche und individuelle Beratung, bei der Ihre Schmerzen, Ihre Beweglichkeit, Ihr Gangbild und Ihre persönliche Lebenssituation im Mittelpunkt stehen.

Ihr Dr. med. Karl-Dieter Hölz

Wenn jeder Schritt spürbar wird

Morgens aufstehen, eine Treppe hinuntergehen, einkaufen oder einen Spaziergang machen: Beschwerden an Fuß und Sprunggelenk können Bewegungen erschweren, die früher ganz selbstverständlich waren.

Manche Betroffene spüren vor allem einen Anlaufschmerz nach längeren Ruhephasen. Andere erleben Schmerzen beim Abrollen, eine zunehmende Steifigkeit, Schwellungen oder das Gefühl, nicht mehr sicher auftreten zu können.

Wichtig ist zunächst eine sorgfältige Einordnung der Ursache. Denn Schmerzen am Fuß oder Sprunggelenk können neben Arthrose beispielsweise auch durch frühere Verletzungen, Fehlstellungen, Sehnenbeschwerden, Gicht oder entzündliche Erkrankungen entstehen.

Wie kann sich Fuß- oder Sprunggelenksarthrose bemerkbar machen?

Die Beschwerden entwickeln sich häufig schleichend und können je nach betroffenem Gelenk unterschiedlich sein.

01

Schmerzen beim Auftreten

Gehen, längeres Stehen, Treppensteigen oder das Abrollen des Fußes können zunehmend schmerzhaft sein.

02

Steifigkeit und Schwellung

Nach Ruhephasen kann sich das Gelenk zunächst steif anfühlen. Zeitweise können Schwellungen auftreten.

03

Weniger Beweglichkeit

Das Bewegen des Sprunggelenks oder der Großzehe kann schwerer fallen und das Gangbild verändern.

Fuß- oder Sprunggelenkschmerzen können viele verschiedene Ursachen haben. Eine zuverlässige Einordnung ist deshalb erst nach einer ärztlichen Untersuchung möglich.
Bitte zeitnah medizinisch abklären lassen

Akute Beschwerden benötigen eine gesonderte Beurteilung

Plötzlich auftretende starke Schmerzen, eine ausgeprägte Rötung oder Überwärmung, Fieber, eine deutliche Fehlstellung oder die Unfähigkeit aufzutreten sollten zeitnah beziehungsweise umgehend medizinisch abgeklärt werden.

Solche Beschwerden können beispielsweise auf eine akute Verletzung, Entzündung oder andere behandlungsbedürftige Ursache hinweisen und sind nicht für eine reguläre unverbindliche Terminanfrage gedacht.

Welche Gelenkbereiche können betroffen sein?

Fuß und Sprunggelenk bestehen aus zahlreichen einzelnen Gelenken. Für die Behandlung ist entscheidend, welches Gelenk tatsächlich die Beschwerden verursacht.

Oberes Sprunggelenk

Das obere Sprunggelenk verbindet Unterschenkel und Sprungbein. Arthrose entsteht hier häufig nach früheren Verletzungen wie Brüchen oder schweren Bandverletzungen.

Rück- und Mittelfuß

Auch die Gelenke unterhalb des Sprunggelenks und im Mittelfuß können von Arthrose betroffen sein und beim Stehen oder Abrollen Beschwerden verursachen.

Großzehengrundgelenk

Eine Arthrose am Grundgelenk der Großzehe wird Hallux rigidus genannt. Typisch sind Schmerzen und eine eingeschränkte Beweglichkeit beim Abrollen.

Ob eine Goldimplantation an dem betroffenen Fuß- oder Sprunggelenk technisch und medizinisch infrage kommt, wird erst nach der persönlichen Untersuchung und der Beurteilung vorhandener Befunde entschieden.

Was passiert bei einer Arthrose an Fuß oder Sprunggelenk?

Die Gelenkflächen sind von einer Knorpelschicht überzogen. Sie unterstützt eine möglichst reibungsarme Bewegung und verteilt Belastungen innerhalb des Gelenks.

Bei einer Arthrose kann sich der Gelenkknorpel im Laufe der Zeit verändern und dünner werden. Auch Knochen, Gelenkkapsel, Bänder, Sehnen und weitere umliegende Strukturen können an den Beschwerden beteiligt sein.

Arthrose am Sprunggelenk entwickelt sich vergleichsweise häufig nach früheren Verletzungen. Zwischen dem damaligen Unfall und den späteren Beschwerden können viele Jahre liegen.

Veränderungen auf einem Röntgenbild und die tatsächlich empfundenen Beschwerden stimmen nicht immer genau überein. Für die Behandlung sind daher sowohl die medizinischen Befunde als auch Ihre Schmerzen, Ihre Beweglichkeit und die Einschränkungen beim Gehen wichtig.

Die Goldimplantation kann geschädigten Knorpel nicht wiederherstellen und eine Arthrose nicht heilen. Sie kann jedoch bei ausgewählten chronischen Beschwerden als zusätzliche Behandlungsoption ärztlich geprüft werden.

Eine weitere Möglichkeit

Die Goldimplantation als weitere Behandlungsoption

Wenn Beschwerden an Fuß oder Sprunggelenk bereits länger bestehen, wünschen sich viele Betroffene eine verständliche Einschätzung, welche Möglichkeiten ihnen neben den bisherigen Behandlungen noch zur Verfügung stehen.

Bei der Goldimplantation werden kleine Partikel aus Feingold entsprechend der individuellen Planung in das Gewebe nahe dem betroffenen Gelenk eingebracht. Die Behandlung erfolgt ambulant und unter örtlicher Betäubung.

Gerade wenn bisherige Maßnahmen nicht die erhoffte Entlastung gebracht haben, kann es sinnvoll sein, die Goldimplantation als weitere Möglichkeit persönlich und ergebnisoffen prüfen zu lassen.

Ob das Verfahren im persönlichen Fall infrage kommt, hängt unter anderem vom betroffenen Gelenk, der Ursache der Beschwerden, möglichen Fehlstellungen, früheren Verletzungen, vorhandenen Befunden und bereits erfolgten Behandlungen ab.

Die Goldimplantation ist nicht automatisch ein Ersatz für Physiotherapie, Einlagen, geeignetes Schuhwerk, Orthesen, Medikamente oder eine medizinisch notwendige Operation. Alle im Einzelfall wichtigen Möglichkeiten werden im persönlichen Gespräch transparent und ergebnisoffen besprochen.

Für wen kann eine Goldimplantation infrage kommen?

Ein persönliches ärztliches Gespräch kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:

  • Schmerzen an Fuß oder Sprunggelenk bereits seit längerer Zeit bestehen,
  • eine Arthrose ärztlich festgestellt wurde oder entsprechende Befunde vorliegen,
  • Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Abrollen des Fußes zunehmend schwerfallen,
  • frühere Verletzungen oder Operationen am betroffenen Gelenk bekannt sind,
  • bisherige Behandlungen nicht die erhoffte Entlastung gebracht haben,
  • Sie weitere Behandlungsmöglichkeiten kennenlernen und ergebnisoffen besprechen möchten,
  • Sie eine persönliche Einschätzung zu den Möglichkeiten und Grenzen der Goldimplantation wünschen.
Diese Punkte bedeuten nicht automatisch, dass eine Goldimplantation für Sie geeignet ist. Das kann erst nach einem ärztlichen Gespräch, einer Untersuchung und der Beurteilung Ihrer Befunde entschieden werden.

So läuft die Behandlung ab

Von der ersten persönlichen Einschätzung bis zu den Hinweisen für die Zeit nach der Behandlung.

Schritt 1

Erstgespräch und Befunde

Zunächst besprechen wir Ihre Beschwerden, frühere Verletzungen, Einschränkungen im Alltag und bisherigen Behandlungen. Vorhandene Arztberichte, Röntgenbilder, CT- oder MRT-Aufnahmen können Sie gerne mitbringen.

Schritt 2

Untersuchung und Beratung

Fuß, Sprunggelenk, Beweglichkeit und Gangbild werden ärztlich beurteilt. Anschließend wird verständlich besprochen, ob eine Goldimplantation grundsätzlich infrage kommt und welche anderen Behandlungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind.

Schritt 3

Ambulante Behandlung

Entscheiden Sie sich nach der ärztlichen Aufklärung für die Behandlung, wird diese ambulant in der Privatpraxis durchgeführt. Nach örtlicher Betäubung werden die Goldpartikel entsprechend der persönlichen Behandlungsplanung eingebracht.

Schritt 4

Die Zeit danach

Nach der Behandlung erhalten Sie persönliche Hinweise zur Belastung, zum Gehen und zum geeigneten Schuhwerk in den folgenden Tagen. Bei einem unauffälligen Verlauf ist häufig keine umfangreiche routinemäßige Nachuntersuchung erforderlich. Ob eine Kontrolle sinnvoll ist, wird individuell festgelegt.

Bei neuen oder zunehmenden Schmerzen, deutlicher Schwellung, Rötung, Überwärmung, Fieber, Gefühlsstörungen oder einer plötzlich verminderten Belastbarkeit sollten Sie sich unabhängig von einem geplanten Kontrolltermin an die Praxis beziehungsweise an eine geeignete medizinische Stelle wenden.

Was weiß man bisher aus wissenschaftlichen Untersuchungen?

Zur Goldimplantation liegen klinische Erfahrungen und einzelne wissenschaftliche Untersuchungen am Menschen vor. Die bisherige Datenlage ist jedoch begrenzt und unterscheidet sich je nach behandelter Körperregion.

Keine gesicherte Erfolgsquote für Fuß oder Sprunggelenk

Die bekannten kontrollierten Humanstudien zur gelenknahen Goldimplantation untersuchten andere Körperbereiche, insbesondere Menschen mit Kniearthrose oder Arthrose der Halswirbelsäule.

Die dort beobachteten Ergebnisse lassen sich nicht ohne Weiteres auf die zahlreichen kleinen Gelenke des Fußes oder auf das Sprunggelenk übertragen. Eine verlässliche allgemeine Erfolgsquote kann daraus deshalb nicht abgeleitet werden.

Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Die Goldimplantation kann im persönlichen Gespräch als weitere Behandlungsoption geprüft werden. Dabei werden die begrenzte Studienlage, etablierte Behandlungen, frühere Verletzungen und Ihre individuelle Situation offen berücksichtigt.

Ob und in welchem Umfang sich Beschwerden nach einer Goldimplantation verändern, ist individuell unterschiedlich. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht zugesichert werden.
Privatpraxis und Selbstzahlerleistung

Kosten und mögliche Erstattung

Die Beratung und Behandlung erfolgen in der Privatpraxis von Dr. med. Karl-Dieter Hölz. Die Goldimplantation wird als privatärztliche Selbstzahlerleistung angeboten.

Im unverbindlichen Erstgespräch können Ihre Beschwerden, vorhandene Befunde und die grundsätzlichen Behandlungsmöglichkeiten zunächst persönlich besprochen werden.

Gesetzlich Versicherte sollten eine mögliche Kostenübernahme vor der Behandlung direkt mit ihrer Krankenkasse klären. Liegt keine ausdrückliche Zusage der Krankenkasse vor, sind die Behandlungskosten selbst zu tragen.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden gebeten, vor der Behandlung bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nachzufragen, ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist.

Die Erstattung richtet sich nach Ihren persönlichen Vertrags- und Tarifbedingungen und kann von der Praxis nicht zugesichert werden. Über die voraussichtlichen Behandlungskosten werden Sie vor einer geplanten Durchführung informiert.

Häufige Fragen zur Goldimplantation an Fuß und Sprunggelenk

Kann die Goldimplantation eine Arthrose heilen?

Nein. Eine Goldimplantation kann vorhandene Knorpelschäden nicht rückgängig machen und eine Arthrose nicht heilen. Sie wird bei ausgewählten chronischen Beschwerden als mögliche zusätzliche Behandlungsoption geprüft.

Kann eine alte Verletzung die Ursache der Arthrose sein?

Ja. Besonders am Sprunggelenk können frühere Brüche, schwere Bandverletzungen oder wiederholtes Umknicken Jahre später zur Entstehung einer Arthrose beitragen. Für die persönliche Beurteilung sind deshalb frühere Verletzungen und Operationen wichtig.

Kann auch das Großzehengrundgelenk behandelt werden?

Ob eine Goldimplantation bei einer Arthrose des Großzehengrundgelenks technisch und medizinisch infrage kommt, hängt vom persönlichen Befund, der Beweglichkeit und der genauen Ursache der Beschwerden ab. Dies wird individuell untersucht und entschieden.

Ist die Goldimplantation ein Ersatz für Einlagen oder Orthesen?

Nicht grundsätzlich. Einlagen, geeignetes Schuhwerk, Orthesen, Übungen und Physiotherapie können abhängig vom betroffenen Gelenk und der Ursache wichtige Bestandteile der Behandlung sein. Die Goldimplantation wird als mögliche zusätzliche Option ergebnisoffen eingeordnet.

Kann die Goldimplantation eine Operation ersetzen?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Ob eine gelenkerhaltende Operation, eine Versteifung oder ein anderes Verfahren medizinisch sinnvoll ist, hängt vom betroffenen Gelenk, dem persönlichen Befund und den bisherigen Behandlungen ab. Eine medizinisch notwendige Operation darf nicht unangemessen verzögert werden.

Muss ich mich sofort für eine Behandlung entscheiden?

Nein. Im unverbindlichen Erstgespräch werden Ihre Beschwerden, Befunde und die möglichen Behandlungswege verständlich besprochen. Anschließend können Sie in Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Wird die Behandlung ambulant durchgeführt?

Ja. Die Goldimplantation wird ambulant in der Privatpraxis und unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Die genaue Planung erfolgt individuell.

Ist nach der Behandlung eine Nachuntersuchung erforderlich?

Bei einem unauffälligen Verlauf ist häufig keine umfangreiche routinemäßige Nachuntersuchung erforderlich. Ob und wann eine Kontrolle sinnvoll ist, wird individuell festgelegt. Bei neuen oder zunehmenden Beschwerden sollte die Praxis kontaktiert werden.

Übernimmt meine Krankenkasse die Behandlungskosten?

Die Goldimplantation wird als privatärztliche Selbstzahlerleistung angeboten. Gesetzlich und privat Versicherte sollten eine mögliche Erstattung vorab direkt mit ihrem jeweiligen Kostenträger klären. Eine Kostenübernahme kann von der Praxis nicht zugesichert werden.

Ihre Fuß- oder Sprunggelenksbeschwerden persönlich besprechen

In einem unverbindlichen Erstgespräch können Ihre Beschwerden, vorhandene Befunde und mögliche nächste Schritte verständlich, transparent und ergebnisoffen besprochen werden.

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