Bei der Goldimplantation werden kleine Partikel aus Feingold in das Gewebe nahe dem betroffenen Gelenk eingebracht. Die Behandlung erfolgt ambulant und unter örtlicher Betäubung.
Das Verfahren kann bei ausgewählten Patientinnen und Patienten mit länger bestehenden, arthrosebedingten Gelenkbeschwerden als mögliche Behandlungsoption geprüft werden.
Ob eine Goldimplantation im persönlichen Fall infrage kommt, lässt sich erst nach einem ärztlichen Gespräch, einer Untersuchung und der Beurteilung vorhandener Befunde entscheiden. Dabei werden auch andere konservative und operative Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Zunächst besprechen wir Ihre Beschwerden, Vorerkrankungen und bisherigen Behandlungen. Vorhandene Arztberichte, Röntgenbilder oder andere Befunde können in die Beurteilung einbezogen werden.
Kommt die Behandlung grundsätzlich infrage, werden der geplante Ablauf, mögliche Alternativen, individuelle Risiken, die Grenzen des Verfahrens und die voraussichtlichen Kosten verständlich erläutert.
Die Goldpartikel werden nach örtlicher Betäubung entsprechend der persönlichen Behandlungsplanung eingebracht. Danach erhalten Sie individuelle Hinweise für die erste Zeit nach dem Eingriff und die weitere Nachsorge.
Eine Goldimplantation kann bei ausgewählten chronischen Gelenkbeschwerden geprüft werden. Für die Beurteilung sind unter anderem die Ursache und Dauer der Beschwerden, der Zustand des betroffenen Gelenks, bisherige Behandlungen und der allgemeine Gesundheitszustand wichtig.
Nicht alle Gelenk- oder Rückenschmerzen werden durch Arthrose verursacht. Daher muss zunächst geklärt werden, woher die Beschwerden kommen und welche Behandlungsmöglichkeiten im persönlichen Fall sinnvoll sein können.
Zur Goldimplantation gibt es klinische Erfahrungen, Anwendungsbeobachtungen und einzelne wissenschaftliche Untersuchungen. Die bisher vorhandenen Studien sind jedoch begrenzt und erlauben keine sichere Vorhersage für den einzelnen Patienten.
Manche Patientinnen und Patienten berichten über eine Veränderung ihrer Beschwerden. Ob, wann und in welchem Umfang eine solche Veränderung eintritt, ist individuell unterschiedlich und kann nicht zugesichert werden.
Die Beratung und Behandlung erfolgen privatärztlich. Vor einer geplanten Behandlung werden Sie über die voraussichtlichen Kosten informiert.
Ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten übernimmt, richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- und Tarifbedingungen. Eine Erstattung durch die Versicherung kann von der Praxis nicht zugesichert werden.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine persönliche ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Beratung. Ob eine Goldimplantation im Einzelfall medizinisch infrage kommt, wird individuell beurteilt. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht zugesichert werden.
In einem persönlichen Gespräch können Ihre Beschwerden, vorhandene Befunde und mögliche nächste Schritte individuell und ergebnisoffen besprochen werden.